Dr. iur. Heinz Heller
Rechtsanwalt|Fachanwalt SAV Familienrecht

Lösun­gen im Fam­i­lien­recht: Haben Sie daran schon gedacht?

(Was wäre eine Anwaltsweb­seite ohne Dis­claimer! Fre­undlicher­weise wollen Sie also fol­gen­den Aufruf entschuldigen: Wir präsen­tieren Ihnen hier rudi­men­täre und unvoll­ständi­ge Denkanstösse im Fam­i­lien­recht, darunter auch Pub­lika­tio­nen von Dr. Heinz Heller. Diese kön­nen sich als über­holt erweisen, weil sich Gesetz und Recht­sprechung ständig weit­er­en­twick­eln. Jeden­falls ver­mö­gen nach­fol­gende Infor­ma­tio­nen im Einzelfall den konkreten und rel­a­tivieren­den Recht­srat eines zer­ti­fizierten Fachan­walts SAV Fam­i­lien­recht auf keinen Fall zu ersetzen.)

Eheverträge | Vorausvereinbarung für den Scheidungsfall
Wenn eine Ehe­gat­te vorver­stirbt, erfol­gt in ein­er logis­chen Sekunde vor dem Tod eine Art virtuelle Schei­dung: Das Ver­mö­gen wird unter den Ehe­gat­ten im Rah­men ein­er güter­rechtlichen Auseinan­der­set­zung geteilt. Der erbrechtliche Nach­lass ist dem­nach jenes Ver­mö­gen, das dem Erblass­er nach vol­l­zo­gen­er güter­rechtlich­er Auseinan­der­set­zung wert­mäs­sig gehört.

Ehe- und Erbrecht sind also eng miteinan­der ver­woben. Es kann je nach Fam­i­lien- und beru­flichen Kon­stel­la­tio­nen uner­wün­schte, manch­mal fatale Fol­gen zeit­i­gen, wenn nicht rechtzeit­ig vorge­sorgt wurde. Dies erweist sich als unan­genehme Wahrheit namentlich bei Unternehmern, die nicht frühzeit­ig an Todes­fälle in der Fam­i­lie oder an den Schei­dungs­fall gedacht haben. Es lohnt sich also, im Rah­men der eingeschränk­ten geset­zlichen Möglichkeit­en die Gestal­tungsmöglichkeit­en von Ehe- und Erb­verträ­gen auszuloten.

Ehe- und Erb­verträ­gen sprechen das Ver­mö­gen an. Mit  Schei­dungsvo­rausvere­in­barun­gen ver­sucht man auch die Unter­halts­frage für eine zukün­ftig denkbare Schei­dung zu regeln. Die Zuläs­sigkeit solch­er «Schei­dungskon­ven­tio­nen auf Vor­rat» war lange Zeit umstrit­ten. Im Jahr 2019 hat das Bun­des­gericht über­raschen­der­weise grünes Licht erteilt (BGer 5A_778/2018 vom 23. August 2019 E. 5.5). Sei­ther hat das Inter­esse an Vorauss­chei­dungsvere­in­barun­gen erhe­blich zugekom­men, auch wenn sie aus vie­len Grün­den recht­sun­sich­er bleiben. Ver­sierte Fachan­wälte SAV Fam­i­lien­recht wie Dr. Heinz Heller kön­nen die Angreif­barkeit von Vorauss­chei­dungskon­ven­tio­nen aber durch gezielte Ver­tragsredak­tion vor­beu­gend abmin­dern, wen­ngle­ich nicht gän­zlich verhindern.

Einmalberatung zu Scheidung und Trennung

Oft ist den Man­dan­ten der Heller Recht­san­walts AG bere­its mit ein­er fundierten Ein­mal­ber­atung geholfen. Gemein­sam mit Ihnen schafft Dr. Heller eine «grosse Ausle­ge­ord­nung» der gegebe­nen Ehe- oder Fam­i­lien­si­t­u­a­tion. Zusam­men erwägt man rechtliche Optio­nen und denkt über max­i­male, aber vor allem über opti­male Lösun­gen nach.

Ein Fachanwalt für Frauen, Männer und Kinder

In Schei­dungssi­t­u­a­tio­nen wählen Man­dan­ten und Man­dan­tinnen oft gezielt eine Frau oder einen Mann als anwaltliche Vertre­tung. Nur rund ein Drit­tel aller Schweiz­er Fachan­wälte SAV Fam­i­lien­recht sind Män­ner. Dr. Heller berät und ver­tritt bewusst Män­ner wie Frauen, und ver­fügt entsprechend über ein tiefge­hen­des Ver­ständ­nis der geschlechtsspez­i­fis­chen Inter­essen­lage. Die Kinder­in­ter­essen stellt Dr. Heller stets in den Vorder­grund, gle­ichgültig, ob er den Vater oder die Mut­ter vertritt.

Einmalberatungen zu Ehe- und Erbverträgen

Ehe- und Erbrecht sind eng miteinan­der ver­woben. Es kann je nach Fam­i­lien- und beru­flichen Kon­stel­la­tio­nen uner­wün­schte, manch­mal fatale Fol­gen zeit­i­gen, wenn nicht rechtzeit­ig vorge­sorgt wurde. Dies erweist sich als unan­genehme Wahrheit namentlich bei Unternehmern, die nicht frühzeit­ig an Todes­fälle in der Fam­i­lie oder an den Schei­dungs­fall dachten.

Aussergerichtliche Vereinbarung von Trennungs- und Scheidungskonventionen

Nur in rund 10% aller Fälle wer­den Ehen durch Entscheid der Richter geschieden. Die ein­vernehm­liche Regelung der Schei­dungs­fol­gen bleibt der Königsweg.Dabei müssen allerd­ings bei­de Seit­en bere­it sein, Konzes­sio­nen zuzugestehen.

Beratung und Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Bei sich hinziehen­den ausserg­erichtlichen Ver­hand­lun­gen muss man allerd­ings auch erken­nen, wann sie fak­tisch gescheit­ert sind. In Kampf­schei­dun­gen berät und ver­tritt Dr. Heller seine Man­dan­tinnen und Man­dan­ten zwar über­legt und mit Umsicht. Erforder­lichen­falls han­delt er aber entsch­ieden und dynamisch. 
Unternehmerscheidungen
Unternehmer­schei­dun­gen erfordern spez­i­fis­che Fachkom­pe­tenz. In der Schweiz­erischen Anwalt­sre­vue beschrieb Dr. Heller beispiel­sweise fol­gende Anforderungen:

Unternehmer­schei­dun­gen: Anwälte mit Wirtschaftswis­sen gefragt

Die Bes­tim­mung des Einkom­mens von Unternehmern kann sich, so das Bun­des­gericht, als ‚äusserst schwierig‘ erweisen. Sind die Angaben oder Unter­la­gen des Unternehmer­gat­ten nicht glaub­haft oder nicht schlüs­sig, kann aus dem zulet­zt gemein­sam gelebten Lebens­stan­dard auf das damit kor­re­lierende Einkom­men des Unternehmer­gat­ten geschlossen werden.

Bei Unternehmer­schei­dun­gen höre ich stets, der Unternehmer­gat­te rechne sich arm. Namentlich sei Gewinn durch unzuläs­sige Rück­stel­lun­gen gemindert, und Pri­vatver­brauch des Unternehmers über das Unternehmen finanziert wor­den. Jet­zt muss der Anwalt des Unternehmers über Wirtschaftswis­sen ver­fü­gen, unternehmerische Entschei­de vertei­di­gen oder den Unter­schied zwis­chen Aktionärskon­to und ange­blich ‚über das Geschäft finanziertem Pri­vatver­brauch‘ erk­lären kön­nen. Und wis­sen, wie man die […] Forderung pari­ert, der Unternehmer­gat­te müsse ange­blich neb­st Sal­­do-Jahresab­schlüssen auch sämtliche Kon­to­blät­ter und Belege ins Recht leg­en. Denn das muss der Unternehmer­gat­te (beziehungsweise seine Aktienge­sellschaft) nur, soweit die Anwältin der Unternehmers­gat­tin eine entsprechende Infor­ma­tion­slücke a) sub­stan­ti­iert und b) glaub­haft gemacht hat. Generell scheint es, nicht wenige Anwälte ver­wech­sel­ten Edi­tions­begehren und Infor­ma­tion­skla­gen, die ihnen zudem spanisch vorkommen.“

Regelung von Konkubinatsverhältnissen
Das Konku­bi­nat ist zwar kein Rechtsin­sti­tut wie die Ehe. Den­noch kön­nen konkrete und schriftliche ver­tragliche Absprachen helfen, für einen allfäl­li­gen Kon­flik­t­fall sin­nvoll vorzusorgen.
Heller Rechtsanwalts AG
Die Heller Recht­san­walts AG ist als Aktienge­sellschaft ver­fasst, weil sie in früheren Jahren neb­st Dr. Heller weit­ere angestellte Anwälte beschäftigte – und weil dies auch für die Zukun­ft eine Option bleibt. Zudem ist die Heller Recht­san­walts AG an zwei Stan­dorten vertreten (Stadt Zürich, Wän­gi TG). Man­date wer­den mit der Heller Recht­san­walts AG abgeschlossen, und durch Dr. Heller per­sön­lich ausgeführt.